| |
Der Ausbildungsbetrieb entscheidet sich vor Beginn der Ausbildung für einen Grundkurs ( G/FRI ) im 1. Ausbildungsjahr sowohl für 3 weitere Kurse in den Lehrjahren 1. + 2.. Diese Kurse werden gefördert und somit der Betrieb finanziell entlastet. Die Beantragung erfolgt bei der Handwerkskammer Chemnitz. Es können wahlweise auch mehr Kurse besucht werden.
G/FRI 1 /02 Einführung in die Kundenberatung G/FRI 2 /02 Herrenhaarschnitttechniken G/FRI 3 /02 Damenhaarschnitttechniken G/FRI 4 /02 Dauerwelltechniken FRI 1 / 09 - Klassische Friseurtätigkeit FRI 2 / 09 - Modische Friseurtätigkeiten FRI 3 / 09 - Kosmetik und Nagelmodellage FRI 4 / 09 - Langhaardesign, Haarverlängerung FRI 5 / 09 - Dekorative Gestaltung von Haar (Coloration) und Gesicht (Make-up)
Alle Lehrgänge werden an den Bedingungen der Zwischen- und Gesellenprüfung ausgerichtet.
In der Kosmetikausbildung werden folgende ÜLU`s durchgeführt: G-KOS / 03 - Hautbeurteilung, Beratung und Erstellen eines Behandlungsplanes KOS 1 / 03 - Verkaufs-und Präsentationstechniken KOS 2 / 03 - Massagetechniken KOS 3 / 03 - Hand- und Fußpflege KOS 4 / 03 - Spezielle Make-up-Techniken
| |